Kindergeld steigt ab Januar

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Foto: Rainer Aschenbrenner

Gotha (red, 21. Dezember). Gute Nachrichten für Familien mit kleinem Einkommen: Ab dem 1. Januar steigt der Höchstbetrag fürs Kindergeld um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung regelmäßig das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder anpasst. Dies ist die Basis fürs Kindergeld.

Kindergeld erhalten erwerbstätige Eltern oder Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Das Bruttoeinkommen bei Paaren muss dabei mindestens 900 Euro beziehungsweise 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen.

Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kindergeld lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Außerdem können der Antrag online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Für die Beantwortung individueller Fragen gibt es ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung.

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