Ab 1. März wird’s ernst – Versicherungs- und Chippflicht für Hunde beachten!

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Bis zum 1. März müssen sämtliche Hundehalter in Thüringen für ihre Vierbeiner die Kennzeichnung per Mikrochip sowie eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (500.000 Euro für Personen-, 250.000 Euro für sonstige Schäden) nachweisen.

Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreis Gotha nochmals hin. Die Bestätigungen dafür müssen bei den zuständigen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften eingereicht werden. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Anordnungen und Zwangsgeldern rechnen.

Die Auflage, sämtliche Hunde mit Chip zu erfassen und einer Haftpflichtversicherung zu belegen, resultiert aus dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist eine sechsmonatige Übergangsfrist für die neuen Regelungen vorgesehen, die nun ausläuft. Darüber hinaus erschwert das Gesetz die Haltung so genannter Kampfhunde, für die nun eine behördliche Erlaubnis notwendig ist, die wiederum verschiedene Eignungsnachweise des Halters voraussetzt.