Aktualisierte Kriterien für Kinder-Notbetreuung

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Das Bildungsministerium hat mit Wirkung ab heute (Donnerstag, 26. März), den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst.

So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen. Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall.

Weiterhin ist eine neue Gruppe mit in das Notbetreuungsprogramm aufgenommen worden: Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass hier mit fortdauernder Schließung der Einrichtungen eine wichtige tägliche Konstante für diese besonders schutzwürdigen Kinder weggebrochen ist. Das Bildungsministerium trägt damit unter anderem auch den öffentlichen  Hinweisen des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig Rechnung. Dieser hatte auf die besonderen Gefahren für besonders schutzwürdige Kinder in der Zeit der besonderen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen hingewiesen. Für eine Aufnahme solcher Kinder in die Notbetreuung ist nun eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes ohne Begründung notwendig.

Weitere Anpassungen betreffen eine kleine Anzahl von Berufsgruppen. Das Ministerium reagiert hier auf die bisherigen Erfahrungen mit der Notbetreuung seit Beginn der Schulschließungen. Das aktuelle Hinweisschreiben an Schulen und Kindergartenträger ist auf den Internetseiten des Bildungsministerium online gestellt.

Ziel des Bildungsministeriums ist es weiter, den Kreis der notbetreuten Kinder so eng begrenzt wie möglich zu halten, um die Ziele der Pandemiebekämpfung zu erreichen.

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