… am 25. Februar im Landratsamt Gotha

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Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an.

Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Fritz Schröter, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet im Februar im Landratsamt Gotha statt.

Zeit: Dienstag, 25. Februar 2014, 14.00 bis 18.00 Uhr

Ort:  Gotha, Landratsamt, Raum 116, 18. März-Straße 50

Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/37 72135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 25. Februar 2014 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung und baurechtlichen Angelegenheiten.

Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.