Änderung im Thüringer Gaststättengesetz

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Ab 01.07.2012 sind bei der Durchführung von Festen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen neue Regelungen im Rahmen des Thüringer Gaststättengesetzes zu beachten.

Danach haben Veranstalter, die nicht unentgeltlich Speisen und Getränke abgeben, spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung der unteren Gewerbebehörde der Stadtverwaltung Gotha eine Anzeige zu erstatten.

Diese Anzeige hat neben den personenbezogenen Daten auch Angaben über

•    die Art der Veranstaltung
•    die Dauer der Veranstaltung
•    die Art der Speisen und Getränke, welche abgegeben werden sollen und
•    die Namen und Anschriften desjenigen, der für die Dauer der Veranstaltung diese nicht unentgeltlich abgibt,

zu enthalten.

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