Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt

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Der Antrag der Bürgerinitiative „Mein Eichplatz – Unser Jena“ auf ein Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Möglichkeit des Widerspruchs. Allerdings bleibt der Bürgerinitiative der Weg zum Verwaltungsgericht unbenommen, auch das Mittel des Eilantrags.

Am 31. Mai dieses Jahres hatte die Bürgerinitiative den Antrag auf die Zulassung eines Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Bürgerinitiative hatte vor, mit Hilfe eines Bürgerbeteiligungsverfahrens einen neuen Entwurf für die Bebauung des Eichplatzes zu entwickeln. „Sachlich richtig wäre es gewesen, wenn die Bürgerinitiative sich gegen den 3. Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Stadtrates gerichtet hätte. Der allerdings wurde bereits am 27. Oktober des vergangenen Jahres gefasst, die Frist also verstrichen“, sagt Lothar Dornbusch aus dem Fachdienst Recht der Stadtverwaltung.

Als zweiten Grund für die Ablehnung des Antrags nennt Dornbusch, dass das Vorgehen beim geplanten Bürgerbegehren keine „Entscheidund in der Sache“ bringe, sondern lediglich ein Meinungsbild bei der Bevölkerung eingeholt werden solle.

Publiziert am 27. Juni 2011, 14:19 Uhr