Arbeitslosengeld bei Einkommenssteuer angeben

0
1260

Menschen, die im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld erhalten haben, müssen dieses bei der Einkommensteuererklärung angeben.

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Daten für den Bezug von Sozialleistungen im Jahr 2015 an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Die Finanzverwaltung hat die Datenübermittlung bestätigt und damit für den Druck der Leistungsnachweise durch die BA freigegeben. Mit der Druckaufbereitung der Leistungsnachweise wurde begonnen. Der Versand an die Kunden erfolgt in den kommenden Tagen und soll bis Mitte April abgeschlossen sein. Auf Grund eines Fehler in der Software hatte sich die Datenübermittlung in diesem Jahr verzögert.

 

Mit Hilfe dieser Leistungsnachweise wird von den Finanzämtern ein besonderer Steuersatz ermittelt, insbesondere dann, wenn im zurückliegenden Jahr beispielsweise Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) bezogen wurden.