Belastungen für die Erfurter bei der Abwasserbeseitigung

0
1172

Kürzlich berichteten die lokalen Medien über zusätzliche Belastungen für die Erfurter bei der Abwasserbeseitigung insbesondere über abflusslose Gruben. In diesem Zusammenhang äußerte CDU-Stadträtin Marion Walsmann deutliche Kritik am zögerlichen Vorgehen der Verwaltung. Die Verzögerungen seien demnach durch den Oberbürgmeister als Verwaltungschef selbst verschuldet.

Die verspätete Einreichung des Haushaltes 2015 und die mangelnde Koordinierung der Kanalbaukosten des Entwässerungsbetriebes mit den begleitenden Straßenbaukosten des Tiefbauamtes sind hausgemachte Probleme. „Das Haushaltsjahr 2015 könne somit vollständig für die dringend notwendigen Erschließungsmaßnahmen ‚abgeschrieben’ werden“, erläuterte Walsmann.

Auszubaden haben diesen Zustand in der Folge die Eigentümer der nicht mit Abwasserleitungen erschlossenen Grundstücke. Mit dem Auslaufen der Härtefallregelung Ende des Jahres droht für sie erneut eine Kostenexplosion. Anstatt nach Lösungen zu suchen, beklagt sich der Oberbürgermeister jedoch lediglich über den gesetzlichen Rahmen des Freistaates zur eigenständigen Gebührenordnung für Grubengrundstücke.

Er vergisst dabei aber, dass er mit dem verspäteten Haushalt selbst die Ursache dazu gesetzt hat. Außerdem versäumte er in den vergangenen Jahren, die Randerschließung zügig voran zu treiben. Walsmann erklärte weiter: „Mit der Forderung des Freistaates hat die langsame Erschließungspraxis der Stadtverwaltung daher nur wenig zu tun. Zudem hätte der Oberbürgermeister bereits bei der Haushaltsplanung erkennen müssen, dass die entsprechenden Mittel für den Straßenbau nicht ausreichend sind.“

Marion Walsmann sieht in dieser Angelegenheit dringenden Beratungsbedarf und wird das Thema deshalb im Werkausschuss, der für die Entwässerung zuständig ist, auf die Tagesordnung setzen lassen. Dabei soll dargestellt werden, inwiefern der Oberbürgermeister die abwassertechnische Resterschließung in Erfurt konzeptionell und finanziell plant und realisieren will.