Bundestag beschließt Assistierte Ausbildung

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Berlin. – „Jeder wird gebraucht. Daher müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um benachteiligten Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten und ohne Schulabschluss qualifiziert ins Arbeitsleben zu intrigieren“, sagt der Ostthüringer Bundestagsabgeordnete und Arbeitsmarkpolitiker Albert H. Weiler (CDU). Deshalb beschließt der Deutschen Bundestag diesen Donnerstag die Assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen. Dadurch kann jungen lernbeeinträchtigten sowie sozial benachteiligte Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen konnten, eine Chance für eine Berufsausbildung gegeben werden.

Durch das neue – befristet geltende – Instrument der Assistierten Ausbildung im Recht der Arbeitsförderung sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer dualen betrieblichen Berufsausbildung geführt werden. Dies soll auch jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben.

Der förderungsbedürftige junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Im Fokus stehen der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses genutzt werden.

Voraussetzung für die Ausweitung des Kreises der förderungsbedürftigen jungen Menschen ist, dass das Angebot für die hinzukommenden Personen von einem Dritten mit mindestens 50 Prozent kofinanziert wird. Neben dem Land selbst können zum Beispiel Kommunen oder die Wirtschaft Dritter sein.

„Mir war es wichtig, dass das Gesetz nicht nur für die Mitfinanzierung Dritter, sondern auch für deren Mitgestaltung offen ist. Inhaltliches und finanzielles Engagement von Ländern, Kommunen und der Wirtschaft sollte angeregt und mit der Finanzierung durch die Bundesagentur zusammengeführt werden können. So wird ein möglichst breiter Wirkungsraum für die Assistierte Ausbildung eröffnet, der allein durch die Förderung aus dem dritten Sozialgesetzbuch nicht erreicht werden kann. Dadurch wird der gemeinsamen Verantwortung für die jungen Menschen Rechnung getragen“, betont Albert Weiler, der einzige Thüringer Bundestagsabgeordnete im Ausschuss für Arbeit und Soziales und offizieller Berichterstatter für dieses Thema.

Die neuen Regelungen zur Assistierten Ausbildung und den ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen am 1. Mai 2015 in Kraft treten, um bereits im kommenden Ausbildungsjahr 2015/2016 greifen zu können.