Bundestagsabgeordneter Albert Weiler äußert sich

0
1328

Auf Vermittlung des Ostthüringer Bundestagsabgeordneten, Albert H. Weiler (CDU), traf sich der Geschäftsführer der Firma Jenatec Industriemontagen GmbH, Peter Schmidt, mit den zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten zum Thema Zeitarbeit und Werksverträge in Berlin. Vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung von Werks- und Dienstverträgen sowie bei der Zeitarbeit war es Albert Weiler und seinen Bundestagskollegen Albert Stegemann sowie Wilfried Oellers wichtig, auch die Meinung aus der Praxis zu hören.

Dazu sagt Albert Weiler, der als einziger Thüringer im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sitzt: „Ich habe den Eindruck, dass die Gewerkschaften die Zeitarbeit an sich verteufeln, weil es inzwischen einen hohen Anteil von selbstbewussten Zeitarbeitern gibt. Diese sind für die Gewerkschaften nicht greifbar. Klar ist natürlich, dass Zeitarbeiter nicht ausgebeutet werden dürfen.“

Peter Schmidt betreibt erfolgreich seit 14 Jahren mit über 300 Mitarbeitern eine Zeitarbeitsfirma in Jena und kann somit auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Seitens der Praxis erklärt Schmidt: „Es gibt Unternehmen, die brauchen von jetzt auf gleich 500 bis 1000 qualifizierte Facharbeiter für einen Zeitraum von sechs Wochen – zum Beispiel beim einem Sillstand von Raffinerien. So etwas kann nur die Zeitarbeit leisten. Viele wissen zudem nicht, dass die Zeitarbeiter einen festen und größtenteils unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag haben. Auch werden über die Zeitarbeit Menschen untergebracht, die sonst Schwierigkeiten haben auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen.“

Auch die Neuregelung der Selbstständigkeit ist ein sehr sensibles Thema. „Mir ist wichtig, dass es bei den aktuellen Verhandlungen nicht zur Kriminalisierung von Selbstständigen kommt. Es müssen klare für jeden, auch für einen juristisch nicht vorgebildeten Handwerker, nachvollziehbare Kriterien geschaffen werden. Die Beweislast beispielsweise bei einer Scheinselbstständigkeit muss bei den Prüfern der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Zoll bleiben“, fordert Peter Schmidt.

Bis zum Jahre 1998 existierten keinerlei konkrete gesetzliche Kriterien zur Feststellung der Selbstständigkeit. Die darauffolgende Gesetzesänderung von der rot-grünen Bundesregierung hatte spürbare Auswirkungen: Völlige Verunsicherung aller Selbstständigen, massiver Einbruch bei Existenzgründungen und Erschütterung der traditionellen deutschen Existenzgründerkultur, Anstieg von Insolvenzen und Geschäftsaufgaben gerade bei Klein- und Kleinstunternehmer. 2003 wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, die allerdings bis heute dem Arbeitsmarkt nicht umfassend gereicht werden.

Bundestagsabgeordneter Albert Weiler erklärt: „Bei der jetzt geplanten Neureglungen muss es darum gehen, entstandene Wildwüchse einzudämmen, ohne dabei die unbestrittenen Erfolge der letzten Dekade zu gefährden und die Existenz hunderttausender Selbstständiger in Frage zu stellen.“ Weiler weist darauf hin, dass es weiterhin möglich sein muss, flexibel Arbeitskräfte für einen befristeten Zeitraum abrufen zu können.

Die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Thema Neuregelung der Zeitarbeit werden voraussichtlich ab November dieses Jahres beginnen und sollen zu Ende 2015 abgeschlossen sein.

(Beitragsbild: v.l.n.r.: Albert Stegemann MdB, Albert Weiler MdB, Peter Schmidt und Wilfried Oellers MdB.)