Bundeswehr ist wieder übungstechnisch im Landkreis unterwegs

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Gothaer Aufklärer auf Sieben-Kilometer-Lauf

Ein Sieben-Kilometer-Lauf erwartet am Freitag, 20. Mai, rund 200 Soldatinnen und Soldaten der Friedensteinkaserne vor dem Start ins Wochenende. Die Strecke führt sie durch die Fluren von Günthersleben-Wechmar und Seebergen; im Einsatz sind ferner zwei Radfahrzeuge.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den übenden Truppen fernzuhalten. Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Tel. 03621 214-532 im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 342-7135 zur Verfügung.

Nachtorientierungsmarsch auf dem Dienstplan

Ein Orientierungsmarsch führt 40 Gothaer Aufklärer in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai in die Gemarkungen Hörselgau, Teutleben, Trügleben, Gotha-Sundhausen und Leina. Jäger werden deshalb um erhöhte Vorsicht gebeten. Begleitend sind auch drei Radfahrzeuge unterwegs.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den übenden Truppen fernzuhalten. Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Tel. 03621 214-532 im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 342-7135 zur Verfügung.

Leistungsmarsch auf der Standortstrecke

Um Bestzeiten auf der Standortstrecke wetteifern am Freitag, 27. Mai, 45 Soldatinnen und Soldaten des Gothaer Aufklärungsbataillons 13. Ihr Weg führt von der Kaserne durch die Gemarkung von Günthersleben-Wechmar bis zur Neuen Mühle unweit Schwabhausen.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den übenden Truppen fernzuhalten. Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Tel. 03621 214-532 im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 342-7135 zur Verfügung.

Zur Schadensabwicklung bei evtl. entstandenen Übungsschäden geben die Gemeinden und die Wehrbereichsverwaltung Ost, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Dezernat III/1, nähere Auskünfte. Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung bei der Wehrbereichsverwaltung Ost im oben genannten Dezernat geltend zu machen. Antragsformulare hierfür hält ebenfalls das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bereit.

Publiziert: 16. Mai 2011, 13.01 Uhr