CDU fordert zeitnah angemessene Vergütung für Kindertagespflege

0
1155

Bereits seit mehreren Jahren steht die mangelhafte Vergütung der Tagespflegemütter in der Kritik. Forderungen, die Entlohnung anzupassen, fanden zwar regelmäßig Zustimmung, wurden jedoch bis heute nicht umgesetzt. Dies kritisierte die CDU-Fraktion, die bereits vor einem Jahr einen Antrag zur der Vergütung der Tagespflege im Stadtrat vorlegte. Mit Verweis auf die Haushaltsberatung für 2015 wurde dieser Antrag von Rot-Rot-Grün abgelehnt.

Die CDU-Fraktion ist befremdet, dass trotz des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes offensichtlich für die Stadtverwaltung noch kein akuter Handlungsbedarf besteht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt betreuen laut Auskunft der Verwaltung derzeit 91 Tagespflegmütter 315 Kinder, die in der Regel unter zwei Jahren sind. Eine Tagespflegemutter erhält vom Jugendamt pro Kind 496,80 Euro im Monat. Davon fallen allerdings nur 221,40 Euro auf die Betreuungsleistung und 275,40 Euro auf die Sach- bzw. Betriebskosten. Diese 221,40 Euro, die der Tagespflegemutter als Einkommen zur Verfügung stehen, entsprechen bei 180 monatlichen Betreuungsstunden lediglich einer Vergütung pro Kind/pro Stunde von 1,23 Euro. Drei bis fünf Kinder werden von einer Tagespflegemutter betreut. Dies entspricht dann einem Stundenlohn von 3,69 Euro bis maximal 6,15 Euro.“

Per Stadtratratsanfrage und mit einem Tagesordnungspunkt im letzten Jugendhilfeausschuss drängte die CDU auf Auskunft, wann dieser unbefriedigende Zustand geändert wird. Umstritten ist hierbei, ob die Tagespflegemütter als Selbstständige nicht unter das Mindestlohngesetz fallen oder aber, da sie direkt und ausschließlich vom Jugendamt bezahlt werden, einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung haben.

Panse erklärte dazu weiter: „Ich finde es skandalös, dass die Stadt weiter hinnimmt, dass die Tagespflegemütter unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden. Selbst wenn die Tagespflegemütter laut Aussage des Oberbürgermeisters als ‚Selbstständige’ gelten und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen würden, steht ihnen eine angemessene Vergütung zu. Es befremdet umso mehr, dass ausgerechnet eine rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit an dieser Stelle seit mehreren Jahren auf die Bremse tritt.“