Das Landratsamt Gotha klärt auf

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Im Schuljahres-Endspurt starten die Jugendlichen derzeit nicht nur in die Aufholjagd bei den Zensuren, sondern auch ins Wettrennen um die lukrativsten Ferienjobs. Auf welche Rahmenbedingungen die Mädchen und Jungen, deren Eltern und potenzielle Arbeitgeber dabei achten müssen, erklärt das Jugendamt des Landkreises Gotha.

Wer einen Ferienjob antreten will, braucht das Einverständnis der Sorgeberechtigten und muss mindestens 15 Jahre alt sein. Pro Kalenderjahr dürfen die Jugendlichen höchstens vier Wochen arbeiten. Wie die Zeit übers Jahr verteilt wird, bleibt den Schülern überlassen. Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag und damit 40 Stunden in der Woche nicht übersteigen; es gilt die Fünftagewoche. An Werktagen kann die Arbeitszeit auf achteinhalb Stunden verlängert werden, sofern sie im Ausgleich an anderen Werktagen derselben Woche verkürzt wird.
Für die tägliche Arbeitszeit gibt der Gesetzgeber auch einen klaren Korridor vor: Die Tätigkeit darf nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht später als 20 Uhr am Abend enden. Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Die Schichtzeit – also die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen – darf in der Regel höchstens 10 Stunden betragen. Ab viereinhalb Stunden Arbeitszeit steht Jugendlichen eine Ruhepause zu. Diese muss bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten sowie ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen.

Darüber hinaus bleiben Beschäftigungen mit gefährlichen Arbeiten tabu. Dazu zählen Tätigkeiten, welche die körperlichen und seelischen Fähigkeiten der Heranwachsenden übersteigen, die sie sittlichen Gefahren aussetzen, die mit hohen Unfallgefahren verbunden sind, die bei außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgeführt werden, die mit schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen und Strahlen sowie mit chemischen oder biologischen Gefahrstoffen verbunden sind.


Publiziert am: 30.05.2011, 13:08