Der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.

0
1099

Noch bis Donnerstag, 30. Juni, nimmt das Landratsamt Gotha Anträge für die Förderung des Ehrenamts in Vereinen und Verbänden entgegen.

Insgesamt stehen zu diesem Zweck 2011 rund 56.000 Euro seitens der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Mithilfe der Zuwendungen können die Antragsteller neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits stehen die Mittel auch für Auszeichnungsveranstaltungen verdienter Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit bereit. Bedingung für die Bewilligung ist natürlich der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.

Die Anträge auf eine Förderung können im Landratsamt Gotha, Büro des Landrates, 18.-März-Straße 50, gestellt werden. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der Telefonnummer 03621 214-287 oder per E-Mail unter  HYPERLINK „mailto:blr@kreis-gth.de“ blr@kreis-gth.de zur Verfügung. Das Antragsformular steht im Internet bereit unter www.kreis-gth.de im Menüpunkt „Service – Dokumente“ oder im Direktzugriff www.kreis-gth.de/index.php?id=46.

Publiziert am 15. Juni 2011, 10:13 Uhr