Die Arbeitsbescheinigung: ein eiliges Papier

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Wenn alle Stricke reißen und ein Arbeitgeber die Entscheidung treffen muss, Mitarbeiter zu entlassen, hat das viele Konsequenzen. Für den betroffenen Mitarbeiter heißt es, sich unverzüglich in der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Ein wichtiges Dokument ist die Arbeitsbescheinigung, die nur der Arbeitgeber ausfüllen darf.

„Die Arbeitgeber sollten ihre ehemaligen Mitarbeiter durch zeitnahes Ausfüllen und Rückgabe der Arbeitsbescheinigung unterstützen. Diese Bescheinigung wird für die schnelle Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes benötigt. Wichtig ist es, den Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen“, betont Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Die Arbeitsbescheinigung muss nicht liegenbleiben, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. Nur durch sie kann schnell und sachgerecht über den Antrag, die Leistungshöhe aber auch über mögliche Sperrzeiten entschieden werden. Im Internet können die Arbeitsbescheinigung sowie Ausfüllhinweise heruntergeladen werden. Diese sind unter folgendem Pfad zu finden:
www.arbeitsagentur.de →Formulare → Bürgerinnen und Bürger
→ Arbeitslosengeld