Jeden zweiten Freitag sitzt Torsten M*. wie auf glühenden Kohlen. Ob er heute seine Tochter sehen darf? Sie vielleicht auch übers Wochenende mit nach Hause nehmen, Zeit mir ihr verbringen? So wie es eigentlich vereinbart ist, mit der Mutter, mit dem Jugendamt.
Seit vier Monaten nun schon hat er seine siebenjährige Tochter nicht mehr gesehen. „Meist kommt eine Stunde, bevor ich die Kleine holen möchte, eine SMS von der Mutter: ‚Marie ist krank, und außerdem möchte sie dich nicht sehen.’“ Auf Nachfragen reagiert die Mutter nicht, geht nicht ans Telefon oder an die Tür. Seit vergangenem Jahr sind die beiden geschieden, das Sorgerecht teilen sich beide. „Die derzeitige Situation macht mich echt fertig. Und das Schlimme ist: Ich kann nichts machen. Meine Frau benutzt meine Tochter als Waffe im Kleinkrieg zwischen mir und ihr. Schrecklich!“
„Mit dieser Taktik entfremdet die Mutter das Kind systematisch vom Vater“, stellt Tristan Rosenkranz fest, Vorstand des Vereins Gleichmass e. V. Seit drei Jahren ist der Verein aktiv – mit Regionalgruppen in Jena und Güstrow. „Wir sind kein reiner Väterverein, auch Frauen sind bei uns aktiv. Uns geht es darum, dass Kinder beide Eltern brauchen“, stellt Tristan Rosenkranz, einst selbst betroffener Vater, der um den regelmäßigen Umgang mit seinem Kind gekämpft hat, klar. Damals stellte er schnell fest, dass er nicht der Einzige mit diesem Problem ist. Im Gegenteil. „Den Verein habe ich gegründet, weil ich für die betroffenen Väter eine Öffentlichkeit schaffen wollte. Die Menschen sensibilisieren. 92 Prozent aller Sorgerechtsentscheidungen gehen zugunsten der Mutter. Jeden Tag gibt es in Deutschland 400 neue Kinder, die davon betroffen sind.“
Leider gibt es immer noch genügend Väter, die ihren Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, die ihre Kinder nicht sehen möchten – aber es gibt doch eine Vielzahl von Vätern, die um ihre Kinder kämpfen, denen die Mutter allerdings Steine in den Weg legt. Eine faire Familienpolitik fordert der Verein. „Hilfe kann man nicht am Geschlecht festmachen“, fordert der Vereinsvorstand. Bei Tristan Rosenkranz hat sich die Lage mittlerweile entspannt, er sieht sein Kind regelmäßig. Bei Torsten spitzt sich die Lage zu.
Was kann der 37-Jährige konkret machen, wenn ihm die Mutter den Umgang mit dem Kind verweigert? Das Jugendamt rät in solchen Fällen, den Kontakt zu ihnen aufzunehmen. Durch Mitarbeiter würde dann versucht werden, ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern zu organisieren, um die Sache zu regeln. Denn nicht zuletzt haben laut BGB § 1684 beide Elternteile das Recht und die Pflicht, Umgang mit dem Kind zu haben. Liegt also nicht ein Tatverdacht gegen den Vater vor, z. B. häusliche Gewalt oder sexueller Missbrauch, darf ihm der Umgang mit dem Kind nicht einfach verwehrt werden.
Zu einem Gespräch mit dem Jugendamt hat sich Torstens Ex-Frau nach langem Bitten bereit erklärt. Jedoch ohne Erfolg. „Meine Ex-Frau stellt sich stur!“, so der 37-Jährige. „Und was mich noch mehr verbittert: Sie kommt damit durch.“
Wenn, wie im konkreten Fall, das Kind krank ist und deshalb der vereinbarte Umgangstermin nicht eingehalten werden kann, müsste die Mutter für Ausweichmöglichkeiten sorgen. „Indem sie beispielsweise einen anderen Termin oder den Besuch in der Wohnung der Mutter ermöglicht“, heißt es aus dem Jugendamt.
Wenn auch das nicht funktioniert – so wie bei Torsten? Dann sind selbst dem Jugendamt die Hände gebunden. Dem Vater kann man in einem solchen Fall wohl nur raten, sich anwaltliche Unterstützung zu
holen und vors Familiengericht zu gehen.
Torsten hat das längst getan. Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Wertvolle Zeit, die verrinnt. Für ihn. Und vor allem für seine Tochter.
* richtiger Name der Redaktion bekannt
Falk Böttger/Katja Vollenberg
Kontakt: www.gleichmass-ev.de. Dort gibt´s auch Infos zu den regelmäßig stattfindenden Treffen der Selbsthilfegruppe und deren Aktivitäten.





















