Einschränkungen im IT-Verfahren am 30. 08. 2013

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Die anstehende Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA) macht auch technische Anpassungen von zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendig.

Die Umstellung des IT-Programms zur Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II (A2LL) erfolgt am letzten Wochenende im August 2013.
Aufgrund des Umfangs der notwendigen technischen Änderungen sowie der hierfür benötigten Zeit muss die Umstellung bereits in der Nacht auf den Freitag beginnen.
Daher wird das IT-Verfahren A2LL am Freitag, den 30.August 2013, bundesweit in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und damit auch im Jobcenter im Landkreis Gotha nicht zur Verfügung stehen.
Die Monatsauszahlung für September 2013 wird zu diesem Zeitpunkt bereits veranlasst sein.
Leistungsrechtliche Anfragen können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Tag daher leider nur eingeschränkt geklärt werden.