Entscheidung zur Mittagessenversorgung vertagt

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Ohne Beschluss, dafür mit einer Vertagung endete die Diskussion um die künftige Gestaltung des Mittagessenzuschusses an den kreiseigenen Schulen. Die Kreistagsmitglieder konnten sich nicht durchringen, die in der Beschlussvorlage angedachte Harmonisierung der Fördersätze auf einheitlich 45 Cent pro Portion anzunehmen, sofern nicht die Finanzierung über das Bildungs- und Teilhabepaket gesichert ist.

Bislang stützt der Landkreis die Mittagessen nach einer Staffelung: Mit 45 Cent wird bei Regelschülern und Gymnasiasten der Portionspreis bezuschusst, mit einem Euro bei Grund- und Förderschülern. Für Kinder aus bedürftigen Familien, die auch vom Hortkostenzuschuss befreit sind, übernimmt der Landkreis bisher den Mittagessenpreis komplett.

Dieses Modell konterkariert nun das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung: Danach zahlt der Bund – abzüglich eines Euro Eigenanteils – den Mittagessenpreis für Schüler aus bedürftigen Familien. Dabei ist die Zahl der Anspruchsberechtigten für das Bundesprogramm weit größer als jene Personengruppe, für die der Landkreis derzeit den Mittagessenpreis komplett übernimmt.

Die Novellierung der kreislichen Förderung sollte dafür sorgen, dass der neue Bundeszuschuss nicht unattraktiv gerät und die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht verfallen, während gleichzeitig  für den gleichen Förderzweck Geld des Landkreises ausgegeben wird. Mit der Vertagung ist aber genau das eingetreten: Bis zu einer etwaigen Beschlussfassung existieren die Bundes- und Landkreisförderung parallel fort. Die bisherige Regelung kostet den Landkreis 600.000 Euro im Jahr im Rahmen einer freiwilliger Leistung – also Geld, das über die Kreisumlage erhoben wird -; die vorgeschlagene Neuregelung beliefe sich auf 359.000 Euro im Jahr.

Die Förderung ganz zurückzufahren, war nicht Anliegen der Vorlage. „Unser Ziel ist und bleibt, möglichst vielen Kindern die Teilnahme an der Mittagessenversorgung zu ermöglichen“, so Sozialdezernent Thomas Fröhlich. Mit der Neuregelung der Zuschüsse wolle der Landkreis Gotha das Signal setzen, dass außerhalb der gesetzlichen Unterstützung für Bildung und Teilhabe auch der Landkreis erhebliche Mittel zur Reduzierung des Portionspreises aufbringt.

Publiziert: 9. Juni 2011, 11.24 Uhr