Ernestinum und Gemeinschaftsschule auf dem Plan

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Zu ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr kommen am Mittwoch, 4. März, die Mitglieder des Kreistages zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Verabschiedung des Sanierungskonzepts des Gymnasiums Ernestinum als auch die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule in Tabarz. Die Sitzung im Spohrsaal, Reinhardsbrunner Str. 23, beginnt 18 Uhr und ist öffentlich.

Sanierungskonzept fürs Ernestinum als Gesamtlösung

Für die noch ausstehende Komplexsanierung des Gymnasiums Ernestinum und die dafür notwendigen Planungen hat der Kreistag für 2015 insgesamt 600.000 Euro bereit gestellt. Die Grundlage für diese Planungen bildet das zur Debatte stehende Sanierungs¬konzept: Es sieht nicht allein die Erneuerung des historischen Schulgebäudes in der Gothaer Bergallee vor, sondern bezieht das Gebäude der benachbarten Myconiusschule als möglichen künftigen Schulteil und möglichen künftigen Sitz der Kreisvolkshochschule mit ein. Findet dieses Konzept die Zustimmung der Mehrheit des Kreistages, würde der Landkreis zwei Vorhaben effizient und Kosten reduzierend verwirklichen können. „Das vorliegende Konzept führt die Sanierung des Ernestinums und die Nutzung der Lutherschule, heute Sitz der Volkshochschule, zum Verwaltungsgebäude zusammen“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Gelänge dies, würden sich die Gesamtkosten der Einzellösungen von derzeit 15,3 Mio. Euro auf rund 12,6 Mio. Euro reduzieren. Der Gedanke dabei: Könnte das Ernestinum künftig die Myconiusschule nutzen und dort die Oberstufe unterrichten, müsste hinter dem historischen Schulhaus in der Bergallee kein Neubau entstehen. Gleichzeitig würde auch die Kreisvolkshochschule umziehen können und insbesondere bei Bewegungs- und Fitnessangeboten auf die Ernestinerhalle setzen können. Am heutigen VHS-Standort in der Schützenallee würden nach Umbau das Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur sowie das Kreisgesundheitsamt einziehen. Deren jetziger Standort in der Eisenacher Straße stünde dann zu Vermarktung an. Infolge dieser Umzugslösung müsste der Landkreis nicht an beiden Standorten (Schützenallee und Eisenacher Straße), sondern nur in der einstigen Lutherschule umfangreiche Brand¬schutzauflagen umsetzen. „Das Vorhaben ist ehrgeizig, aber machbar“, wirbt Landrat Konrad Gießmann um die Zustimmung der Kreistagsmitglieder. Die Stadt Gotha, die bislang Träger der Myconiusschule ist, hat bereits Interesse für diese Gesamtlösung erkennen lassen. Die Entscheidung zur notwendigen Übertragung der Myconiusschule an den Landkreis trifft aber der Gothaer Stadtrat im Rahmen seiner Schulnetzplanung.

Gemeinschaftsschule in Tabarz

Die Grundschule und die Regelschule Tabarz haben im Februar 2014 beantragt, zu einer Thüringer Gemeinschaftsschule zusammen zu finden, in der die Klassen 1 bis 10 unterrichtet werden sollen. Beide Einrichtungen sind bereits heute in einem Gebäudekomplex untergebracht. Die Schulleitungen und Schulkonferenzen erarbeiteten ein pädagogisches Konzept, wie sich das gemeinsame Lernen künftig gestalten soll. Weiterhin verfolgt werden soll in diesem Rahmen der Ansatz der Ganztagsschule. Ein kooperierendes Gymnasium für die gymnasiale Oberstufe steht indes noch nicht fest. Dem Kreistag obliegt nun die Entscheidung darüber, ob der Wunsch der Tabarzer in Erfüllung geht oder nicht. Im Zweifel steht dem Thüringer Bildungsministerium in dieser Frage das letzte Wort zu.

Gebührensatzung für die Rechnungsprüfung

Nach umfangreichen Debatten, allein sechsmal im Kreisausschuss und dreimal im großen Gremium selbst, kehrt die Beschlussvorlage zur Gebührenpflicht für die Rechnungsprüfung in den Kreistag zurück. Seit März 2014 wurde diskutiert, ob und in welcher Höhe die kreisangehörigen Städte und Gemeinden künftig Gebühren entrichten sollen, wenn sie ihre Buch- und Haushaltsführung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises kontrollieren lassen. Die Notwendigkeit, Gebühren zu erheben, resultiert aus der Änderung der Thüringer Kommunalordnung im vergangenen Jahr. Dem Kreistag liegt eine Gebührensatzung vor, die sich an den tatsächlichen Personal- und Sachkosten orientiert und einen Verrechnungsstundensatz von 50 Euro als Maßstab anlegt. Folgt eine Mehrheit der Beschlussvorlage, werden Gebühren erstmals für die Jahresrechnung 2014 erhoben.

Weitere Themen

Ferner befinden die Kreistagsmitglieder über eine neue Geschäfts¬ordnung, die den Verlauf der Sitzungen verbessern soll und zu einer neuen Besetzung der Ausschüsse führen wird. Anträge aus den Fraktionen beziehen sich auf die Nahverkehrsplanung oder die Ansiedlung des Wolfes auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf.