Erster – überflüssiger- Schritt zur Abschaffung der Flüssigkeitenregelung

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Am 29. April wird das seit 2006 in der EU geltende Verbot für Flüssigkeiten, Gels und Aerosole (LAG) im Handgepäck teilweise aufgehoben. Nun dürfen Passagiere aus Drittstaaten ihre Einkäufe aus Duty- Free- Shops bei der Einreise in die EU behalten. Allerdings unter der Vorraussetzung, dass diese Flüssigkeiten in einem versiegelten Plastikbeutel mitgeführt werden.

„Ich begrüße diese Erleichterung für die kleine Gruppe der Reisenden aus den Drittstaaten. Für uns Europäer, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU reisen, wird sich allerdings nichts ändern, es kommt nicht einmal zu einer Erhöhung der Flugsicherheit.“ schränkte der Thüringer Europa-Abgeordnete Dr. Dieter-L. Koch ein.

Denn die Bestimmungen zu Flüssigkeiten, die die Passagiere von zu Hause mitbringen, bleiben vorerst bestehen. Diese dürfen weiterhin nur in Mengen bis zu 100 Millilitern in einem maximal einen Liter großen, transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit an Bord genommen werden.

Erst in einem zweiten Schritt sollen die Auflagen für Flüssigkeiten im Handgepäck bis 2013 ganz wegfallen. Dann müssen alle Handgepäckstücke von den neuen Flüssigkeitsscannern durchleuchtet werden. Diese Geräte, bei denen teilweise die Flaschen geöffnet werden, sind derzeit noch in der Erprobung. „Ich erwarte bis 2013 eine Generation von Screening Technologien, die Fehlalarm vermeidet und die Analyse zerstörungsfrei durchführt“, sagte Dr. Koch. Zudem seien die Wartezeiten für Fluggäste und die Kosten für die Flughäfen bei der Einführung solcher Geräte zu beachten.

„Ich hätte das weiterlaufen lassen wie bisher, bis eine eindeutige und zügige Detektion von Flüssigkeiten technisch möglich ist. Diese Zwischenregelung schafft Unsicherheit, Verwirrung und Bürokratie.“ erklärte Dr. Koch abschließend.

Hintergrundinformation:
2006 war das Flüssigkeitsverbot in der EU eingeführt worden, nachdem in Großbritannien ein Flugzeugattentat verhindert werden konnte, bei dem flüssiger Sprengstoff verwendet werden sollte.

Publiziert: 27. April 2011,  9.48 Uhr