Fadenscheinige Ablehnung und Umgang mit eingereichter Snowden-Petition

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Am 11. Juli lehnte der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages die Veröffentlichung, einer von der Spitzenkandidatin der Piratenpartei Alexandra Bernhardt eingereichten Petition ab. Diese soll erreichen, dass sich der Thüringer Landtag im Bund für die Gewährung von politischen Asyl für Edward Snowden einsetzt.

„Ich finde die Begründung des Petitionsausschuss mehr als enttäuschend, denn diese gibt vor, dass die Petition inhaltlich kein ‚Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat‘ und ‚das Anliegen für eine sachliche und öffentliche Diskussion nicht geeignet‘ sei [1].
Die Tatsache allerdings, dass aktuell zahlreiche gleichlautende Petitionen in Deutschland und Europa eine breite Unterstützung erfahren haben zeigt, dass diese Begründung nur ein fadenscheiniger Vorwand zur Nichtveröffentlichung ist. Absolut merkwürdig wird es dann aber, wenn die Spitzenkandidatin der SPD, Heike Taubert, einen Tag vor der Tagung des Petitionsausschusses öffentlich und medienwirksam Asyl für Snowden fordert – und im  Ausschuss selbst die Veröffentlichung einer Petition mit gleichem Inhalt und Ziel abgelehnt wird. Daraus kann ich nur schliessen, dass die Ablehnung der Veröffentlichung nicht sachlich zu begründen ist, sondern parteipolitisch so nicht gewollt ist“, führt Alexandra Bernhardt, Spitzenkandidatin der
PIRATEN zur Landtagswahl und Petentin, dazu aus.

Desweiteren ist die Verfahrensweise wie mit den Petitionen am Thüringer Landtag  umgegangen wird zu kritisieren. So ist der Verlauf einer eingereichten Petition nicht transparent gestaltet, mehr als eine Empfangsbestätigung wird von Seiten der Landtagsverwaltung nicht kommuniziert. So kann es durchaus  vorkommen, dass Petitionen mehr als fünf Wochen ohne augenscheinliche Aktivität brach liegen. Im Falle der Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition, erfährt der Petent weder das Abstimmungsergebnis des Petitionsausschusses, noch eine konkrete auf die Petition bezogene Begründung.

„Daher kann ich mich nicht des Gefühls nicht erwehren, dass Veröffentlichungen von Petitionen, gerade bei kritischen Themen, einfach an der Willkür des Petitionsausschusses scheitern. Denn obwohl meine Petition natürlich nun weiter behandelt wird und die Landesregierung eine Stellungnahme abgeben muss, so ist der Ausschluss der Öffentlichkeit eine gute Möglichkeit, ungewollte Themen zu unterdrücken. Auch wird daduch dem Petenten die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung verwehrt. Diese ist nämlich nur dann möglich, wenn mehr als 1.500 Mitzeichungen für die Petition gesammelt werden konnten. Leider hat aber auch hier das Petitionsgesetz eine Hintertür eingebaut: Der Ausschuss kann beschließen, dass von der Anhörung
abgesehen wird. Einfach so“ sagt Alexandra Bernhardt.

Verantwortlich für den Inhalt und Versand dieser Pressemitteilung:
Pressestelle – Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen

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