Finanzierungsvereinbarung für die Thüringen Philharmonie nicht unterzeichnet

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Entgegen der heutigen Meldung des Thüringer Kultusministeriums ist am heutigen Tag die Finanzierungsvereinbarung für die Thüringen Philharmonie in den Jahren 2013 bis 2016 nicht unterzeichnet worden.

Während die Stadt Gotha seit gestern einen gültigen Stadtratsbeschluss zur Erhöhung der Zuwendung hat (von 500.000 Euro auf 533.000 Euro), kann der Kreistag frühestens zur nächsten Sitzung am 21. September über eine Erhöhung der jährlichen Finanzspritze von derzeit 998.700 Euro auf 1,06 Millionen Euro entscheiden.

„Ohne einen Kreistags-Beschluss kann es keinen wirksamen Vertrag geben – darauf haben wir vorab das Ministerium auch hingewiesen“, sagt der Zweite Beigeordnete Thomas Fröhlich. Das Kultusministerium hatte anlässlich des heutigen Jubiläumstags 360 Jahre Orchestertradition in Gotha eine symbolische Unterzeichnung der Vereinbarung geplant, was allerdings vom Trägerverein der Philharmonie wie auch vom Landkreis mit Verweis auf den noch ausstehenden Kreistagsbeschluss abgelehnt wurde.

„Die Zukunft unserer Philharmonie ist zu wichtig, nur um jetzt medienwirksam am 360. Geburtstag vorschnell ohne Mandat zu handeln“, so Fröhlich. Ihm sei es wichtiger, die Entscheidung des Kreistags strategisch vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass sich die Mitglieder nicht übergangen fühlen. „Es ist das Königsrecht der gewählten Mitglieder, über die Erhöhung freiwilliger Leistungen zu entscheiden“, so Fröhlich.