Flexible Zahlungsmöglichkeiten

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Zum Stichtag 30. September wird die zweite Regelzahlung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 fällig. Daran erinnert der Kommunale Abfallservice des Landkreises Gotha (KAS). Mit dem Jahreswechsel und der neuen Abfallgebührensatzung ist die Zahlungsweise flexibler gestaltet worden: Statt der Einmalzahlung zu Jahresbeginn können nun auch zwei Abschläge zum 31. März und 30. September entrichtet werden. Die Raten entsprechen je der Hälfte des fälligen Jahresbetrages. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann sich entspannt zurücklehnen; wer überweist, sollte den Stichtag 30. September im Auge behalten.

Bei Rückfragen zu den Gebühren, Fälligkeiten, bereits geleisteten Zahlungen oder Einzugsermächtigungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAS gern unter der Servicetelefonnummer 036253/311-29 oder persönlich zur Verfügung.