Förderung beim Gründungszuschuss geändert: Vermittlung in Arbeit hat nun Vorrang!

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Die Fördermöglichkeiten beim Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld wurden per Gesetz mit Wirkung vom 28. Dezember 2011 geändert. Ab sofort ist die Gewährung des Gründungszuschusses eine Ermessensentscheidung und nicht mehr wie bislang eine Pflichtleistung.

„Unser Ziel ist es, die Kunden so schnell wie möglich in eine neu sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Die Neuregelung unterstreicht diesen Ansatz und regelt, dass eine Existenzgründung nur noch gefördert wird, wenn eine zeitnahe Vermittlung in einen neuen Job nicht erfolgversprechend ist“, so Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha. Künftig werden Kunden, die sich mit dem Gedanken tragen, sich Selbstständig zu machen, mit ihrem Arbeitsvermittler auch besprechen, ob es zur geplanten Selbstständigkeit Alternativen gibt und wie diese erfolgreich umgesetzt werden können.

Für die Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosengeld-Beziehern wurden auch folgende Punkte per Gesetz neu geregelt:

  • Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.

  • In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich.

  • Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.

  • Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch der Psychologische Dienst und Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zur Verfügung.

Unverändert muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ebenso nachgewiesen werden, wie die persönliche Eignung des Gründungswilligen.

„Ich empfehle unseren Kunden, die beabsichtigen, sich selbstständig zu machen, dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen“, so Ina Benad.