Freie Fahrt für Osterreiseverkehr

0
1276

Damit der Reiseverkehr über die Osterfeiertage möglichst reibungsfrei verläuft, beschränkt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Gotha die Genehmigungen für Straßenbaumaßnahmen mit Vollsperrungen auf ein Minimum. Das gilt bereits ab Freitag, 30. März, bis einschließlich Sonntag nach Ostern (15. April).

Auch wer Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen will, muss besondere Dringlichkeit im Einzelfall nachweisen. Darüber hinaus dürfen Schwertransporte vom 5. bis 10. April die Autobahnen maximal nachts zwischen 22 und 6 Uhr morgens passieren.

Fliesenstudio Arnold