Frist zum Mittelabruf endet am 30. Juni

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Zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen stehen im Landkreis Gotha 2014 voraussichtlich knapp 53.000 Euro zur Verfügung. Noch bis zum 30. Juni können hierfür Anträge beim Landratsamt Gotha gestellt werden.

Die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung in Aussicht gestellten Mittel werden an Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgereicht. Diese wiederum sollen mit den Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits können auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanziert werden. Bedingung dafür ist natürlich der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.

Vereine, die in Dachverbänden wie dem Kreissportbund oder dem Kreisfeuerwehrverband organisiert sind, können ihre Fördergesuche direkt an selbige richten. Vereine und Initiativen, die nicht auf eine Dachorganisation zurückgreifen können, sollten die Unterstützung im Landratsamt Gotha, Büro des Landrates, 18.-März-Straße 50, beantragen. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der Telefonnummer 03621 214-287 oder per E-Mail unter blr@kreis-gth.de zur Verfügung. Das Antragsformular steht im Internet bereit unter www.kreis-gth.de im Menüpunkt „Service – Dokumente“ oder im Direktzugriff www.kreis-gth.de/index.php?id=46.