Für November gilt eine Aufnahme-Obergrenze im Landkreis Gotha

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Konrad Gießmann, Landrat des Landkreises Gotha, fordert die Thüringer
Landesregierung auf, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber endlich
den Fuß von der Bremse zu nehmen. Er nimmt dabei Bezug auf die öffentliche
Äußerung eines Sprechers des Migrationsministeriums, wonach es in dieser
Woche keine Abschiebungen abgelehnter Antragsteller gebe und Inhaber einer
Duldung vorerst nicht ausreisen müssten.

„Ich hoffe, dass hier nur eine
unglückliche Formulierung gewählt wurde und dass hier nicht die Ankündigung
des nächsten Winter-Abschiebestopps durch die Hintertür ansteht“, sagt
Gießmann. Er verweist darauf, dass alle Abgelehnten in der Regel Inhaber
einer Duldung seien, die ihren Aufenthalt bis zur Ausreise dokumentiert.
Dies ändere nichts daran, dass die Betreffenden grundsätzlich
ausreisepflichtig seien.
Allein der Landkreis Gotha hat beim Landesverwaltungsamt aktuell die
Abschiebeaufträge für rund 200 ausreisepflichtige Ausländer erteilt. Was im
Umkehrschluss bedeutet, als dass derzeit rund 200 Plätze in den
Aufnahmekapazitäten durch Personen blockiert sind, die Deutschland
verlassen müssen.

Aus diesem Grund hat er für den Monat November eine Höchstgrenze von 80
Personen für die Neuaufnahme im Landkreis Gotha festgelegt und dem
Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass die angekündigten 200 Menschen nicht
untergebracht werden können.

Der Landkreis Gotha ist, als einwohnerstärkster Thüringer Landkreis,
bereits jetzt am meisten beansprucht hinsichtlich der Aufnahme von
Asylbewerbern. So kommen zu den derzeit 1.230 in Regie der Kreisverwaltung
untergebrachten Asylbewerbern weitere 944 Personen, die in
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Ohrdruf und Gotha untergebracht
sind.