Gartenfeuer seit Jahresbeginn nicht mehr möglich

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Vergangenen Herbst war es in den freigegebenen Gemeinden noch möglich, doch
seit Jahresbeginn 2016 ist Schluss: Die insbesondere von Garten- und
Grundstücksbesitzern genutzten Brenntage gehören nun der Vergangenheit an.
Darüber informiert das Umweltamt des Landkreises als untere Abfallbehörde.
Die Landesregierung hat mit der Überarbeitung der Thüringer
Pflanzenabfallverordnung die Möglichkeit, das Verbrennen von Baum- und
Strauchschnitt zuzulassen, zum Jahresende 2015 abgeschafft. Bisher hatte
der Landkreis in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die Ausnahme zur
Verbrennung jährlich im Frühjahr und im Herbst zugelassen.
Nun bleibt den Gärtnern als Verwertungsmöglichkeit entweder das Schreddern
und Eigenkompostieren oder aber die Entsorgung über die Biotonne – und
falls das aufgrund der Mengen nicht funktioniert, dann das Anliefern der
Grünabfälle an den Wertstoffhöfen des Kommunalen Abfallservices. Bei der
Überarbeitung der Abfallgebührensatzung wurde diese Veränderung bereits
berücksichtigt und die Gebühr je angeliefertem Kubikmeter Grünschnitt um
6,44 Euro auf zehn Euro gesenkt.

H&H Makler