Gegen Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht

0
1093

Für die Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht. Betroffen davon sind jeweils jene Personen, die im jeweiligen Jahr volljährig werden. Dieser Datenübermittlung kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Wie die Stadtverwaltung Erfurt am Montag mitteilte, erfolgt die Datenübermittlung auf der Grundlage von Paragraf 58 des Wehrpflichtgesetzes. Dabei werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift weitergegeben. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach Paragraf 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.

Die Personen, die im Kalenderjahr 2014 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, können jetzt diesen Widerspruch erklären, und zwar schriftlich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Amt 32-02, 99111 Erfurt oder zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadt Erfurt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, einzulegen. Kosten werden nicht erhoben.

Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgeramt darum, das entsprechende Formular „Bürgerservice: Widerspruch zu Datenübermittlungen nach Wehrpflichtgesetz“ zu verwenden.