Gesundheitsministerin präzisiert Termine für mögliche weitere Öffnungen wie Freibäder

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(c) Heike Werner

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner hat sich zum aktuellen Stand der neuen Corona-Eindämmungsverordnung geäußert. Die Kitas sollen ab 2. Juni eingeschränkt in den Regelbetrieb gehen, Fitness-Studios und Freibäder am 1. Juni öffnen dürfen. Einrichtungen wie Kinos bleiben vorerst zu.

Wörtlich heißt es in einer Mitteilung der Thüringer Staatskanzlei: „Wir sind in einer neuen Phase der Pandemie. Die Ausbreitung des Coronovirus ist vorerst eingedämmt, aber das Virus ist weder weg noch weniger gefährlich. Wir gehen jetzt schrittweise den Weg vom Lockdown in einen neuen Alltag mit dem Virus. Dazu stimmen wir uns eng mit den Kommunen ab, um gemeinsam verantwortungsvoll zu entscheiden und einen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden.

Mein Vorschlag lautet, dass die neue Corona-Eindämmungsverordnung am 13. Mai in Kraft tritt und bis zum 5. Juni gilt. Bis zu diesem Tag wollen die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin vorerst auch die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten.

Die meisten noch geschlossenen Einrichtungen können ab 13. Mai wieder öffnen, sobald Hygiene- und Schutzkonzepte vorliegen.

Für die Gastronomie und touristische Angebote bleibt es beim 15. Mai als Öffnungstermin.

Ab 18. Mai wird das Kita-Angebot ausgebaut: Zusätzlich zur Notbetreuung können dann alle Vorschulkinder und ihre Geschwister wieder in den Kindergarten. Ab 2. Juni erfolgt ein schrittweiser Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kitas.

Für Freibäder und Fitnessstudios strebe ich den 1. Juni als Termin für die Öffnung an.

Es gibt jedoch auch einige Bereiche, in denen auch bis Anfang Juni noch keine Öffnungen möglich sein werden. Dazu zählen unter anderem Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Diskotheken und Bordelle.

Nach den für heute erwarteten Rückmeldungen der Kommunen wird die Landesregierung am Montag und Dienstag die Verordnung abschließend beraten.“

Zahlreiche Branchenregelungen, u. a. für das Hotel- und Gaststättengewerbe, sind bereits auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

H&H Makler

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