Giebelwand am Seitenflügel sackt ab

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Für die 556 Schülerinnen und Schüler des Gothaer Gymnasiums Ernestinum beginnt das neue Unterrichtsjahr mit abermaligen Einschränkungen: Vermutlich infolge der langen Trockenheitsperiode sackt im Seitenflügel des altehrwürdigen Schulhauses die westliche Giebelwand ab.

Während der Ferien, in denen statische Absicherungsarbeiten im Gebäude stattfanden, wurden erhebliche neue Risse und Rissvergrößerungen um teilweise bis zu einem Zentimeter festgestellt. Aufgrund dessen sind ein Fachkabinett für den Chemieunterricht sowie ein Geografieraum derzeit nicht nutzbar. Zusätzlich nicht nutzbar sind drei weitere Räume, in denen die Sicherungsarbeiten laufen.

Die Gebäudeverwaltung des Landratsamtes hat noch während der Ferien reagiert und ein Baugrundgutachten zu den Ursachen der Setzungen eingeholt. Vermutlich sorgte das Absinken des Grundwasserspiegels dafür, dass die historischen Fundamente unterschiedlicher Güte nachgaben. Diese Fundamente sollen nun sicher unterfangen werden, um weiteren Setzungen vorzubeugen. Die Kosten hierfür werden mit rund 200.000 Euro veranschlagt. Landrat Konrad Gießmann nutzte sein Eilentscheidungsrecht, um weitere Schäden zu verhindern, und gab die Vorbereitung der Leistungen in Auftrag. Gedeckt werden können die außerplanmäßigen Ausgaben durch Einsparungen bei der Bewirt­schaftung von Gebäuden.

„Nach den statischen Problemen in verschiedenen Räumen, die wir seit vergangenem Jahr beheben lassen, ist diese neue Baustelle abermals ein Schlag ins Kontor für die Schule“, bewertet Landrat Konrad Gießmann die Situation unverblümt. „Ich hoffe aber, dass wir im Zuge der integrierten Schulnetzplanung mit der Stadt Gotha in Kürze zu einem Konsens hinsichtlich der Myconiusschule kommen, um auf dieser Basis die Komplexsanierung des Ernestinums beginnen zu können“, so Gießmann. Alles andere sei ein weiteres Flickwerk ohne Perspektive.

Die Schulleitung versucht, den neuen räumlichen Engpass ohne die umfassende Auslagerung von Unterrichtsstunden an andere Schulen zu meistern. Die Arbeiten zur Absicherung des Fundaments erfolgen in enger Abstimmung mit der städtischen Bauordnungsbehörde und können nach Einschätzung der Gebäudeverwaltung in knapp zwei Wochen beginnen.