Gothaer Spieler bis einschließlich 12. Mai 2012 gesperrt

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Michael Habichhorst, Spieler vom FSV Wacker 03 Gotha, wurde in dieser Woche vom Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) bis einschließlich 12. Mai 2012 für jeglichen Spielverkehr gesperrt. Dazu muss er eine Geldstrafe von 100 Euro zahlen.

Die Sportrichter waren von der Einlassung des Beschuldigten auch aufgrund der Stellungnahmen des Schiedsrichters und des Assistenten nicht überzeugt und erkannten das sportwidrige Verhalten des FSV-Akteurs im Köstritzer Landespokalspiel Wacker Gotha gegen den FC Rot-Weiß Erfurt (1:3), so der Vorsitzende des Sportgerichts Jens Krauße, als Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter. Krause in seiner kurzen Begründung wörtlich: „Der Gothaer hat vorsätzlich mit dem Kopf in die Magengegend des Unparteiischen gestoßen.“

Damit ist Michael Habichhorst nach 15 Spieltagen Sperre erst wieder zum vorletzten Oberligapunktspiel der Gothaer am 13. Mai zuhause gegen den Chemnitzer FC II spielberechtigt.

Der FSV Wacker Gotha wird gegen das Urteil des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) im Fall von Michael Habichhorst keine Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Das teilte Holger Gabe, der Gothaer Vereinspräsident, dem Sportgerichtsvorsitzenden Jens Krauße mit.

Damit ist das Urteil rechtskräftig.