Grundversorgung bleibt gewährleistet

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Die Stadtwerke Gotha Netz GmbH hat die Lieferantenrahmenverträge Strom mit der FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zum 19.04.2013 gekündigt und damit die weitere Netznutzung verweigert.

Die Lieferantenrahmenverträge bilden die Grundlage dafür, dass die FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH ihre Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Gotha Netz GmbH beliefern kann. Dies ist mit der Kündigung ab dem 19.04.2013 nicht mehr möglich. Um eine weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden sicherzustellen, wird auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz eine Ersatzversorgung ab diesem Zeitpunkt durch den Grundversorger, die Stadtwerke Gotha GmbH, erfolgen.
Über die aktuelle Situation wurden die von der Netzzugangsverweigerung betroffenen Kunden schriftlich per Brief informiert.

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