IHK: Kennzeichnungspflicht gilt branchenübergreifend

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Gesunde Produkte sind „in“. Der Zusatz „Biologisch oder ökologisch“ vermittelt den Eindruck, es handele sich um ein besonders reines, gesundes Naturprodukt. Nicht nur im Supermarkt fragen sich zu Ostern daher viele Verbraucher: Bedeutet „Bio“ wirklich einen besseren Standard? Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt verweist auf geltende Verordnungen.

„Um sicherzustellen, dass hinter ‚Bio‘ und ‚Öko‘ auch hohe Qualität steht, hat die Europäische Union feste Standards eingeführt“, sagt IHK-Service-Center Leiterin Sabine Wetterhahn. Für Lebensmittel würden die Regelungen der EG-Öko-Basis-Verordnung Nr. 834/2007 gelten. Nach dieser dürften die Bezeichnungen „biologisch“ und „ökologisch“ bzw. „Bio-“ und „Öko-“ nur dann verwendet werden, wenn die landwirtschaftlichen Erzeugnisse den Anforderungen des ökologischen Landbaus nach der EG-Verordnung genügen. Die Kennzeichnungspflicht gelte branchenübergreifend sowohl für die Erzeuger als auch für die Werbung und den Handel. Nur wer kontrolliert und zertifiziert sei, dürfe mit den entsprechenden Siegeln werben.

Wer in Deutschland mit „Bio“ oder „Öko“ wirbt, müsse per Produktcode auf die zuständige Kontrollstelle verweisen. Wer selbst Bio-Lebensmittel erzeugt oder aufbereitet und dann eigenständig vermarktet, stehe in der Pflicht, nicht nur die Produkte sondern auch sein Unternehmen zertifizieren zu lassen.

Über den Erzeugercode können Verbraucher wichtige Informationen zur Herkunft erhalten. So kosten „Bio“ und „Öko“ Produkte auf Grund des oft hohen Personaleinsatzes mehr als jene, die konventionell hergestellt werden, fasst Wetterhahn zusammen.

Zuständig für die Überwachung und Durchführung der Bestimmungen im ökologischen Landbau im Freistaat ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Dort wird ein Verzeichnis über Öko-Kontrollstellen geführt. Diese Einrichtungen sind staatlich zugelassene private Unternehmen, welche die Erzeugung und Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln kontrollieren und die Einhaltung der EG-Verordnung überwachen.

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