Jens Faulstich absolvierte spezielle Weiterbildung, um Leben zu retten

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Als erster Rettungsassistent im Landkreis Gotha absolvierte Jens Faulstich am 8. Oktober 2015 erfolgreich die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter. Hintergrund dieser Zusatzqualifikation ist das seit 2014 geltende Notfallsanitätergesetz (NotSanG), welches das 24 Jahre alte Rettungsassistentengesetz außer Kraft setzte. Das bisherige Berufsbild des Rettungsassistenten wird somit abgelöst.

Seit 1991 hilft der ausgebildete Rettungsassistent in Gotha und Umgebung in Not geratenen Bürgern und rettet Leben. Da es den Beruf in dieser Form künftig nicht mehr geben soll, setzte sich der 43-Jährige für die Zusatzqualifikation erneut auf die Schulbank. Der Johanniter begrüßt die neue Berufsordnung, trotz dass der Erwerb des Zertifikates neben Beruf und Familie eine Herausforderung darstellte: „Bereits im Februar hatte ich begonnen, mich selbstständig auf die angekündigten Lehrinhalte vorzubereiten. Im September besuchte ich dann den 14-tägigen Kurs, auf den ein Selbststudium zur Vertiefung aufbaute. Das war ziemlich zeitintensiv, iPad und Bücher waren meine ständigen Begleiter – auch beim Freibadbesuch mit meiner Familie“, blickt Jens Faulstich zurück. Kein Wunder, dass er die drei Abschlussprüfungen reibungslos meisterte.
„Die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes bildet die Grundlage für die lange geforderte Modernisierung und Aufwertung des Berufes des Rettungsassistenten“, freut sich Sandra Schröder, Regionalvorstand bei den Johannitern in Westthüringen. „Die modernisierte Grundausbildung und die Zusatzqualifikation machen das Berufsfeld Rettungsdienst noch attraktiver. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine Offensive im Bereich Aus- und Fortbildung wichtig!“

Notfallsanitäter löst Rettungsassistent ab
Hintergrund der Zusatzqualifikation ist das seit 1. Januar 2014 geltende Notfallsanitätergesetz (NotSanG), welches das 24 Jahre alte Rettungsassistentengesetz außer Kraft setzte. Demnach hat der Gesetzgeber das bisherige Berufsbild „Rettungsassistent“ den aktuellen Stand medizinischer und rettungsdienstlicher Erkenntnisse angepasst. Der Notfallsanitäter als höchste Qualifikation für das Rettungspersonal verfügt nun über umfassendere, eigenständigere Handlungskompetenzen als der Rettungsassistent. Damit bis zum Eintreffen des Notarztes keine wertvolle Zeit verstreicht, dürfen Notfallsanitäter unter bestimmten Bedingungen am Einsatzort auch neue, bisher dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen durchführen. Dazu gehören unter anderem das Legen von Venenzugängen, das Defibrillieren, das Einführen von Beatmungshilfen, Wiederbelebungsmaßnahmen sowie das Verabreichen bestimmter Notfallmedikamente. Bisher gliederte sich die Grundausbildung in jeweils ein Jahr Theorie und Praxis auf. Nun ist für zukünftige Notfallsanitäter eine dreijährige duale Berufsausbildung eingeführt worden. Die bisherigen Rettungsassistenten können die Berufsbezeichnung mit einer Zusatzqualifikation erwerben, so wie es Jens Faulstich getan hat.

Zukünftig mehr Notfallsanitäter im Landkreis Gotha
Das neue Notfallsanitätergesetz beinhaltet eine siebenjährige Übergangszeit, in der es den aktuell tätigen Rettungsassistenten die Möglichkeit gibt, sich weiter zu qualifizieren und die Prüfung zum Notfallsanitäter nachträglich abzulegen. „Die Johanniter sind bestrebt, das neue Gesetz schnellstmöglich umzusetzen und alle Rettungsassistenten auf die neue Funktion des Notfallsanitäters zu qualifizieren“, kündigt Regionalvorstand Sandra Schröder an. Nach und nach wird es so im Landkreis Gotha immer mehr Johanniter-Rettungspersonal mit dem neuen Abzeichen „Notfallsanitäter“ geben. „Hoffentlich auch wie gewohnt ab 2016!“, fügt der Regionalvorstand hinzu.
Der Regionalverband der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. betreibt in Ohrdruf eine Rettungswache mit 19 Mitarbeitern.
(Das Beitragsbild mit Jens Faulstich stammt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.)