Ministerpräsidentin Lieberknecht verspricht sich mehr Schlagkraft für Regierungszentrale

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Zwei Tage nach der Bundestagswahl hat die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht ihre Staatskanzleichefin Marion Walsmann entlassen. Sie will Jürgen Gnauck (alle CDU) in das Ministeramt berufen. Dieser hatte die Staatskanzlei schon einmal zwischen 1999 und 2003 unter Bernhard Vogel als Minister geleitet. Die Personalie muss aber noch vom Landtag bestätigt werden, erklärte Lieberknecht am Dienstag in Erfurt. Das Parlament tagt das nächste Mal erst am 16. Oktober.

Nach den Vorstellungen der Regierungschefin soll Gnauck (55) als Chef der Staatskanzlei und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten vor allem die Funktionsfähigkeit der Staatskanzlei als „dem Maschinenraum der Regierung“ erhöhen. Gnauck verfüge als Verwaltungsfachmann und mit seinen Erfahrungen in der kommunalen Arbeit und der Wirtschaft über gute Voraussetzungen dafür. In der Staatskanzlei müsse „deutlich die Schlagkraft erhöht“ werden, sagte Lieberknecht.

Der studierte Jurist Gnauck war von 1991 bis 1999 Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens. Danach war er im Vorstand der ehemaligen Thüringer Energie AG tätig, zuletzt als Vorstandsvize. Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Energieversorgers war Gnauck aus dem Unternehmen ausgeschieden und hatte wieder als Rechtsanwalt gearbeitet.

Lieberknecht stellte Gnauck die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit, Hildigund Neubert (53), als Staatssekretärin zur Seite. Neubert soll Gnauck vor allem im Geschäftsbereich Europa entlasten. Sie kann nach zehnjähriger Amtszeit als Stasi-Unterlagen-Beauftragte nicht wieder für dieses Amt kandidieren.

Die Regierungschefin hatte am Morgen Walsmann aus ihrem Ministeramt entlassen. Sie dankte ihr für die Zusammenarbeit und bestritt zugleich, Illoyalität Walsmanns sei der Grund für die Entlassung gewesen. „Wir haben erfolgreich gearbeitet“, sagte Lieberknecht. Walsmann, die  Abgeordnete des Thüringer Landtags ist, könne sich jetzt ihren Aufgaben „im parlamentarischen Raum“ widmen.

(Foto: Uwe Frost)