Eine Neuregelung des Zuschusses für die Mittagessenversorgung in den Schulen macht die Bundespolitik notwendig. Bislang stützt der Landkreis Gotha die Mittagessen der Schüler in den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren mit unterschiedlicher Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets übernimmt neuerdings der Bund – bis auf einen Eigenanteil von einem Euro – die Kosten für das Mittagessen von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Diese Regelung kollidiert mit dem bisherigen Fördermodell des Landkreises, das nun angepasst und harmonisiert werden soll. Gemäß Beschlussvorlage fördert der Landkreis künftig die Mittagessen an allen Grund-, Regelschulen und Gymnasien sowie Förderzentren und an der Kooperativen Gesamtschule mit einem einheitlichen Betrag von 45 Cent je Portion, sofern nicht das Bildungs- und Teilhabepaket greift. Letzteres ermöglicht die vergünstigte Versorgung nicht nur für Kinder aus HARTZ-IV-Familien, sondern auch für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfängern. Die Neuregelung der Kreiszuschüsse vergrößert somit den Anreiz, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch zu nehmen. Tritt die überarbeitete Fassung in Kraft, subventioniert der Landkreis Gotha das Mittagessen an den Schulen im kommenden Jahr 2012 mit 359.000 Euro als freiwillige Leistung.
Für den seit Februar diskutierten Entwurf des Schulnetzplans steht nun die Beschlussfassung an. In der Zwischenzeit wurden neben dem Staatlichen Schulamt ebenfalls die Schulsitzgemeinden sowie die Schulen selbst angehört. Die Verwaltung selbst bringt noch verschiedene redaktionelle Änderungen zum Entwurf ein, die im Wesentlichen eine Konkretisierung der bisherigen Prämissen darstellen. Darunter sind u. a. Festlegungen für die Auswahlkriterien für aufzunehmende Schüler, wenn mehr Anmeldungen vorliegen sollten, als die einzelnen Schulen aufnehmen können.
Publiziert am 6. Juni 2011, 13.16 Uhr




















