Leichter Rückgang im Waffenbestand

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Die Zahl der im Landkreis Gotha registrierten Schusswaffen in Privathand ist vergangenes Jahr leicht gesunken: 2014 verzeichnete die Untere Waffenbehörde des Landratsamts insgesamt 7.536 Schusswaffen zwischen Rennsteig und Fahner´scher Höhe (2013: 7.557 Stück). Den Großteil des Bestandes bildeten zum Jahreswechsel die Gewehre als so genannte Langwaffen mit 5.359 (2013: 5.349) Registereinträgen. Zusätzlich lagern in Privathaushalten weitere 2.177 Kurzwaffen (2013: 2.208), zu denen Pistolen oder Revolver zählen. Für den leichten Rückgang der Gesamtzahl sieht Ordnungs- und Ausländeramtsleiter Michael Bauer vor allem demografische Gründe: Nicht nur in der Jägerschaft, auch bei den Sportschützen wachsen weniger junge Talente nach als lang gediente Mitglieder ihr Hobby aufgeben.

Seit Januar 2013 werden die Waffenbestände nicht allein in den einzelnen Behörden erfasst, sondern mithilfe einer bundesweiten Datenbank zentral zugänglich gemacht. Michael Bauer schätzt dieses Werkzeug als wichtige Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, weil damit beispielsweise Zoll und Polizei in die Lage versetzt werden, bei der Einsatzplanung und -durchführung online nachzuschauen, ob Verdächtige im Besitz von Waffen sind oder nicht. „Das bundesweite Register trägt somit zu einer höheren Sicherheit bei“, sagt Bauer, wenngleich er einschränken muss: „natürlich nur, was den legalen Waffenbesitz betrifft.“

Letzterer wird mittels einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also der Befähigung zum Besitz einer Waffe, nachgewiesen. Diese Erlaubnis haben derzeit 1.606 Personen (2013: 1.629), mit 791 Fällen mehrheitlich Sportschützen vor den Jägern (656), hierzulande inne.
Waffenbesitzkarten, die den Besitz von Schusswaffen vermerken, liegen 2.679-mal vor (2013: 2.736). Hintergrund für die Diskrepanz zwischen Erlaubnissen und Besitzkarten ist: Auch Sammler oder Erben können Besitzer von Schusswaffen sein, ohne dass diese – entgegen Jägern oder Sportschützen – ihre Waffen außerhalb des eigenen Grundstücks für den konkreten Verwendungszweck nutzen.

Das deutsche Waffenrecht sieht strikte Vorgaben für den Umgang und den Besitz von Schusswaffen vor, deren Einhaltung selbstredend auch kontrolliert wird. Im vergangenen Jahr gab es bspw. 181 unangekündigte Hausbesuche bei registrierten Waffenbesitzern, um die korrekte Aufbewahrung zu überprüfen. Dabei sind drei Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden; in zwei Fällen wurde infolge der verdachtsunabhängigen Kontrolle die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Der Entzug dieses Rechts kommt auch abseits der Überprüfungen zum Einsatz: etwa, wenn eine unzureichende Zuverlässigkeit des Inhabers nachweisbar wird oder aber das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe – durch Aufgabe des Waidmannshandwerks oder Inaktivität – entfällt. 2014 sind in der Summe zwölf Widerrufsverfahren geführt worden. Insgesamt ahndete die Behörde im Jahr 2014 75 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz.