Mehr Verletzte nach Hundeattacken

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Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Gotha wieder mehr Menschen durch Hundebisse verletzt als noch 2013. Das geht aus der Auswertung des Kreisordnungsamts hervor, in der die Einzelstatistiken der Ordnungsbehörden von Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zusammengefasst sind. Danach erlitten 2014 insgesamt 61 Personen Verletzungen infolge von Hundeangriffen; fünf davon wurden schwer verletzt. 2013 lag die Gesamtzahl der Verletzten noch bei 55 (vier Schwer- und 51 Leichtverletzte). Ferner kamen 2014 zwölf Tiere durch Angriffe von Hunden zu Schaden (2013: elf); zwei Attackierte überlebten die Attacken nicht. Insgesamt verzeichnet die Jahresstatistik 2014 72 Beißvorfälle mit Hunden im Landkreis Gotha (2013: 65).

Besonders auffällig waren nach Aktenlage erneut die Schäferhunde und deren Mischlinge, die an insgesamt 13 Vorfällen beteiligt waren. Siebenmal traten die als Familienhunde geltenden Golden und Labrador Retriever in Erscheinung. Ein American-Staffordshire-Terrier-Mischling, auf dessen Konto ein Leichtverletzter ging, wurde von Amts wegen als gefährlich eingestuft. Selbst die kleineren Hunderassen haben ihren Anteil zur Statistik beigetragen: So ließen etwa Jack-Russell-Terrier in drei Fällen sowie Dackel fünfmal nicht mit sich spaßen. Auf das Konto von Promenadenmischungen gingen neun Vorfälle mit insgesamt sieben Leichtverletzten und zwei Schwerverletzten. Insgesamt waren 2014 mit 10.851 Hunden genauso viele Vierbeiner im Landkreis Gotha registriert wie im Vorjahr. Die Familie der Schäferhunde bildet mit 1.147 Exemplaren die größte Gruppe.

Nach der Erfahrung der Ordnungsbehörden stellen die gemeldeten Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs dar, da in der Regel Beißattacken innerhalb eines Haushaltes (Familie) bzw. der Nachbarschaft nicht oder nur selten zur Anzeige gebracht werden. Seit 2011 schreibt ein Thüringer Gesetz allen Hundehaltern das Chippen der Tiere sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Halter so genannter „Kampfhunde“ müssen darüber hinaus strenge Auflagen erfüllen sowie die persönliche Eignung nachweisen. Im Landkreis Gotha waren 2014 insgesamt 77 Hunde unterschiedlicher Rassen, die per Gesetzesdefinition als gefährlich gelten, von den Ordnungsbehörden erfasst.