Nachbarschaftsstreit endet mit Führerscheinentzug

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Wandersleben (LPI Gotha-ID)

Ein Nachbarschaftsstreit endete für einen der Kontrahenten mit dem Entzug

des Führerscheins. Im Rahmen des Nachbarchaftsstreites wurde der Pkw

eines 49-Jährigen zugeparkt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung

wegen des Einparkens, mündete diese in einem Handgemenge. Nachdem

beide Kontrahenten voneinander abließen, fuhr der zweite Beteiligte, ein 52-

Jähriger, seinen Wagen weg und gab das zugeparkte Fahrzeug frei. Dumm

nur, dass der Mann nach Alkohol roch. Die mittlerweile eingetroffenen

Polizeibeamten stellten einen Atemalkoholwert von 1,89 Promille fest. Sein

Führerschein wurde eingezogen und Anzeige wegen Körperverletzung

erstattet.

 

 

Wohnungstür eingetreten

Gotha (LPI Gotha-ID)

Am Feitagabend gegen 22:30 Uhr wurde die Poliei in die Von-Hoff-Straße

gerufen. Dort soll ein Mann eine Wohnungstür eingetreten haben und sich

widerrechltich in der Wohnung aufhalten. Beim Eintreffen der Polizeibeamten

hatte sich der Mann bereits wieder entfernt. Die Wohnungsinhaberin und Ex-

Freundin des Täters ersattete Anzeige gegen ihren Ex-Freund, sie hat bereits eine

gerichtliche Verfügung gegen den Mann erwirkt, welche er regelmäßig

missachtet.

 

 

Fahrraddiebstahl

Gotha (LPI Gotha-ID)

Unbekannte brachen vom 27.05.2016 bis 28.05.2016 einen Keller in einem

Mehrfamilienhaus in der Kindleber Straße auf. Aus dem Keller wurde ein

Geländefahrrad der Marke Focus entwendet. Den Wert des Fahrrades

bezifferte der Eigentümer auf etwa 400 Euro.

 

 

 

Vor der Polizei geflüchtet

Tonna (LPI Gotha-ID)

Am 28.05.2016 gegen 18:00 Uhr widersetzte sich ein 27-Jähriger auf der

B176 dem Anhaltesignal eines Funkstreifenwagens. Statt anzuhalten

beschleunigte er seine Fahrt und raste davon. In der Ortslage Gräfentonna

rammte er einen anderen Verkehrsteilnehmer und flüchtete weiter. Kurze

Zeit später konnte der Wagen gestoppt werden. Am Steuer saß ein 27-

Jähriger Tonnaer, er stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Weiterhin

wurde festgestellt, dass er keine Fahrerlaubnis besaß, das Fahrzeug nicht

zugelassen war und die angebrachten Kennzeichen gestohlen waren.

Entsprechende Strafanzeigen wurden erstattet.

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