Nachholen des Hauptschulabschlusses in einem Jahr

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Im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besteht seit 01.01.2009 ein Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Eine Förderung der Ausbildung erfolgt nach individueller Prüfung über Bildungsgutschein des Jobcenter im Landkreis Gotha.

Der geplante Kurs soll am 01.09.2014 beginnen. Im theoretischen Unterricht werden Sie in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Geschichte und W/R/T auf die externe Hauptschulprüfung vorbereitet. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:35 Uhr statt.

Begleitet wird die Theorie durch Berufsvorbereitung und Berufsorientierung im VHS-Bildungswerk Gotha GmbH.

Voraussetzungen für die Kursteilnahme sind: Nichtschüler, Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Vollendung 16. Lebensjahr, Bildungsgutschein.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter in Verbindung oder kontaktieren die Volkshochschule unter Tel. 03621 8230-0.