Neuer Service für Arbeitgeber

0
1197
Seit dem ersten Januar 2014 können Unternehmen die Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben. Dieser neue eService ist ein zusätzliches Angebot neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform.
 
Bisher haben Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform erfasst und versandt. Ab 2014 können diese Daten auch elektronisch übermittelt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, diese Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren.
„Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung. Das vermindert die Bürokratiekosten und die Daten gelangen schnell in die Arbeitsagentur“, so Birgit Becker, Leiterin der Jenaer Arbeitsagentur.
Die Betriebe nutzen dabei den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung. So ist der neue Service nah an dem bisherigen Verfahren, so dass auch kleinere Arbeitgeber keinen größeren Aufwand befürchten müssen.
Die Arbeitnehmer werden von ihren Betrieben zum Einsatz des Verfahrens informiert und erhalten dann einen Ausdruck der Bescheinigung, um eventuelle Fehler sofort beheben zu können.
Das neue Angebot erweitert das Angebot der Bundesarbeitsagentur beim eGovernment. Weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unterwww.arbeitsagentur.de/Unternehmen zu finden.