Neuregelung beim Kindergeld 2012

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Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine wichtige Änderung beim Kindergeld. Wurde bis einschließlich 2011 für volljährige Kinder Kindergeld nur gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 im Jahr Euro betragen haben, gibt es diese Einkommensgrenze nun nicht mehr.

Ein volljähriges Kind kann in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nunmehr auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es z.B. in einem Ausbildungsverhältnis höhere Einkünfte als 8.004 Euro hat. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, sofern es weiterhin in Berufsausbildung ist, z.B. in einem Studium nach einer Ausbildung. Damit dürften künftig mehr Familien Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag haben als bisher.