Notsicherungsmaßnahmen am Schloss Reinhardsbrunn notwendig

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Auf die bis zum 18. Januar eingeforderten Notsicherungsmaßnahmen am Schloss Reinhardsbrunn haben die Vertreter des Eigentümers bislang gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht reagiert. Deshalb wird in den nächsten Tagen eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt, um gegebenenfalls getroffene Maßnahmen zu dokumentieren. Dieser Schritt dient vor allem dazu, alle Verfahrensschritte der Behörde gerichtsfest zu machen.

Sofern keine Aktivitäten des Eigentümers erkennbar sind, wird der Landkreis in Abstimmung mit den Landesbehörden die notwendigen Vorbereitungen treffen, um die Notsicherung selbst in Auftrag zu geben. Dem Eigentümer wird in diesem Fall per Bescheid die so genannte Ersatzvornahme angedroht werden. Man hat sich zu dieser Variante entschlossen, weil von der Erhebung von Zwangsgeldern keinerlei Reaktion zu erwarten ist, die den Zustand des Denkmals verbessern würde.
Da allerdings die Arbeiten nicht von heute auf morgen ausgelöst werden können, verbleibt dem Eigentümer bis dahin die Chance, um doch noch einzulenken und selbst aktiv zu werden. Die Kosten für die Ersatzvornahme in Höhe von rund 20.000 Euro würden dem Eigentümer nachträglich in Rechnung gestellt werden.