Nationales Waffenregister in Kraft getreten

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Welche Gewehre, Pistolen und andere erlaubnispflichtige Waffen auf welche Personen registriert sind, können die Polizei von Bund und Ländern, der Zoll, der Verfassungsschutz sowie die Innenministerien seit dem Jahreswechsel im Nationalen Waffenregister online recherchieren.

Es fasst die Bestände aller Waffenbehörden Deutschlands zusammen, und das nach einem standardisierten Kriterienkatalog. „Bislang lag die Übersicht zu einer Region lediglich bei den Waffenbehörden selbst“, erläutert Ordnungs- und Ausländeramtsleiter Michael Bauer die Neuerung. Bundes- und selbst Landesinstitutionen hatten weder Zugriff noch Überblick über das örtliche Register. Insbesondere, wenn es darum geht, in Einsätzen ermittelte Waffen zu überprüfen und deren Besitzer zu ermitteln, eröffnet die bundesweite Datenbank den Vollzugskräften völlig neue Möglichkeiten. Die Abfrage ist nicht länger von Dienst- und Öffnungszeiten der Waffenbehörde abhängig, so dass auch im Vorfeld von nächtlichen Polizeieinsätzen geprüft werden kann, ob verdächtige Personen registrierte Waffen besitzen. Bislang konnte die Polizei lediglich über die Melderegister abfragen, wer Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Details zum Besitz sowie Anzahl, Typen und Kaliber können erst jetzt mithilfe des bundesweiten Registers vorab geklärt werden.

Die Untere Waffenbehörde des Landkreises Gotha hat die Datenmigration in das bundesweite Archiv genutzt, um die eigenen Register zu harmonisieren. „Das betraf etwa 7.000 Angaben, etwa zu Herstellern, Kalibern und Spezifikationen, die bislang individuell vorlagen, und nun nach dem neuen Kriterienkatalog aber einheitlich erfasst sind“, sagt Michael Bauer. Die Standardisierung vereinfacht die Verfahrensabläufe und trägt zur Vergleichbarkeit über die Region hinaus bei.

Insgesamt verzeichnet die Untere Waffenbehörde im Landkreis Gotha aktuell einen Bestand von rund 7.500 registrierten Waffen, von denen die Gewehre (Langwaffen) mit knapp 5.300 die Mehrzahl bilden. Die waffenrechtliche Erlaubnis, also die Befähigung zum Besitz einer Waffe, haben rund 1.600 Personen hierzulande inne. Waffenbesitzkarten, die den Besitz von Schusswaffen vermerken, liegen rund 2.700-mal vor. Hintergrund ist: Auch Sammler oder Erben können Besitzer von Schusswaffen sein, ohne diese – entgegen Jägern oder Sportschützen – außerhalb des eigenen Grundstücks zu den konkreten Verwendungszweck zu nutzen.

Das deutsche Waffenrecht sieht strikte Vorgaben für den Umgang und den Besitz von Schusswaffen vor, deren Einhaltung selbstredend auch kontrolliert wird. Seit Sommer 2010 gab es bspw. rund 230 Hausbesuche bei registrierten Waffenbesitzern, um die korrekte Aufbewahrung zu überprüfen. Insgesamt konnte die Behörde ein positives Fazit ziehen: Nur neunmal wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt; in drei Fällen wurden die Erlaubnisse widerrufen. Der Einzug dieses Rechts kommt auch abseits der Kontrollen zum Einsatz: etwa, wenn eine unzureichende Zuverlässigkeit des Inhabers nachweisbar wird oder aber das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe – etwa durch Aufgabe des Waidmannshandwerks oder Inaktivität – entfällt. 2012 wurden abseits der Kontrollen zehn waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen und 36 Ordnungswidrigkeiten verfolgt.