Ordnungsbehörde mit Transponder-Lesegerät auf Streife

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Alle Hundehalter  sind verpflichtet, den/die von ihnen gehaltenen Hund/e dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.  Alle Hundehalter sind darüber hinaus verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den/die Hund/e verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro und in Höhe von 200.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Um die  Einhaltung der geforderten gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten zu können, hat die Stadtverwaltung Gotha mit dem Kauf eines Transponder-Lesegerätes nun auch die Möglichkeit der sofortigen Prüfung vor Ort und kann so unmittelbar durch Außendienstmitarbeiter  feststellen, ob der Hund mit einem Mikrochip versehen ist.

Für die Hundehaltung gilt immer:
Anmeldung des Hundes,
Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip,
Abschluss einer Versicherung,
Leinenzwang

Nicht vergessen werden darf die Beseitigung des Hundekots, dann steht einem Spaziergang in unserer schönen Stadt nichts mehr im Wege.

Für Hunde gemäß Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren insbesondere für die Rassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander, gelten noch weitere gesonderte Auflagen und Bedingungen zum Halten eines Hundes nach diesem Gesetz, über welche die Mitarbeiterinnen der Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben gerne weitere Auskunft geben.

H&H Makler