Rechtliche Irrtümer aufdecken

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Wenn auch in der Theorie getrennt, so ergeben sich in der Praxis immer wieder Schnittstellen zwischen Privatem und Öffentlichem Recht. Vor allem die Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand hat zahlreiche Berührungspunkte zum Privatrecht, etwa bei der Bauvergabe. Besondere Bedeutung haben kommunale Unternehmen, die nicht öffentlich-rechtlich als Eigenbetrieb, sondern in privater Rechtsform organisiert sind. Die hier schnell entstehenden Rechtsirrtümer stellen Notare zum Teil vor große Hürden. 

Dieser Thematik hat sich das Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena angenommen und richtet sein erstes Kolloquium im Jahr 2015 danach aus. Unter dem Veranstaltungstitel „Notarielle Praxis an der Schnittstelle zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht“ werden am 23. Januar ab 15.30 Uhr nach einer Begrüßung durch Institutsdirektor Prof. Dr. Walter Bayer zwei externe Experten sprechen.

Über die „Möglichkeiten und Grenzen der Einflussnahme auf kommunale Unternehmen in privater Rechtsform“ klärt Prof. Dr. Gerald Spindler von der Uni Göttingen auf. Insbesondere in der Politik herrscht verbreitet die Vorstellung, der Gemeinderat könne qua Beschluss oder Weisung an den (Ober-)Bürgermeister in die Geschäftspolitik des Unternehmens „hineinregieren“. Eine solche kommunale Einflussnahme ist zwar im Grundsatz möglich, muss indes die vom Aktien- oder GmbH-Gesetz und der Satzung abgesteckten Grenzen beachten, was in der Praxis häufig missachtet wird. „Denn die Grenzlinie ist nicht immer einfach zu markieren“, sagt Bayer.

Im Vortrag des Regensburger Notars und Honorarprofessors Herbert Grziwotz zum Thema „Vereinbarungen über Abgaben und Kaufpreisermäßigung bei kommunalen Grundstücksgeschäften“ geht es um Geschäfte zwischen der Kommune und privaten Investoren. „Hier geschehen“ – so Institutsdirektor Bayer – „in der Praxis oftmals unglaubliche Dinge, die von Recht und Gesetz nicht gedeckt sind“. Die Hinweise des Experten Grziwotz sollen für die Beteiligten, aber auch für die beurkundenden Notare, mehr Rechtssicherheit schaffen.

Die Veranstaltung ist öffentlich, um Anmeldung wird jedoch gebeten an: notarinstitut@uni-jena.de. Im Anschluss lädt das Institut zum Neujahrsempfang.