Schutz für ein ursprüngliches Stück Natur

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Das so genannte „Erlich“, ein knapp neun Hektar großes Gebiet in der Gemarkung von Waltershausens Ortsteil Wahlwinkel, wird als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die entsprechende Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde erscheint im nächsten Amtsblatt des Landkreises Gotha am 13. Juni und tritt am Folgetag in Kraft.

Kernfläche des Schutzgebietes am Rande der Hörselgauer-Großenlupnitzer Mulde ist ein ursprünglicher Erlenwald, der den Rest eines typischen Auenwaldes der Niederungsgebiete darstellt. In der Geländesenke tritt Grundwasser an insgesamt drei Quellen zu Tage. Das Schutzgebiet wird von Quellgräben durchzogen, die am nördlichen Rand zusammenfließen. Den ursprünglichen Erlenwald umgeben Feuchtwiesen, kleinteilige Äcker, Schilfröhricht, Feuchtgebüsche und ein Mischwald.

In der vorwiegend ackerbaulich genutzten Umgebung ist das „Erlich“ ein wichtiger Lebensraum, Rückzugsgebiet und Trittsteinbiotop für zahlreiche geschützte Arten, wie zum Beispiel die Zweizähnige Laubschnecke oder die Pilze Erlen-Scheidenstreifling und Erlen-Milchling. Deren Vorkommen ist im Landkreis Gotha einzig in diesem Gebiet belegt.

Die Unterschutzstellung erfolgte, um das „Erlich“ als Feuchtbiotop mit vielfältigen Biotopstrukturen wie Röhrichten, Feuchtwiesen, Glatthaferwiesen und dem naturnahen Erlen-Feuchtwald dauerhaft zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen als Rückzugsraum gefährdeter Arten zu schützen und den Biotopverbund zur Hardt zu verbessern.

Mit der Unterschutzstellung werden sämtliche Handlungen verboten, die zu Beeinträchtigungen des Schutzgebiets führen können, wobei Ausnahmen für Jagd, Forst und Ackernutzung vorgesehen sind. Wichtig: Die Regelungen gelten nach Inkrafttreten der Verordnung, selbst wenn noch keine Hinweisschilder angebracht worden sind.

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