Teilplan zur Windenergie öffentlich einsehbar

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Der Entwurf des neuen Teilplans Windenergie, den die Regionale
Planungsversammlung Mittelthüringen kürzlich vorgelegt hat, kann vom 7.
März bis einschließlich 10. Mai 2016 von Interessenten eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, im Raum 210
(Büro des Ersten Beigeordneten) während der Sprechzeiten (Mo., Mi., Do.,
Fr. 9-12 Uhr, Di. u. Do. 13-17 Uhr) für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Anregungen und Einwände können schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Ferner nimmt die Planungsstelle Mittelthüringen die
Hinweise auch per E-Mail entgegen:
regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de.
Der Entwurf des Teilplans Windenergie definiert jene Flächen, auf denen
künftig die Errichtung von Windkraftanlagen möglich sein soll. Als so
genannte Vorranggebiete ausgewiesen sind darin das Areal
Wangenheim-Hochheim-Westhausen-Ballstädt sowie neuerdings Flächen in
Brüheim Richtung Tüngeda, zwischen Döllstädt und Dachwig, nördlich der
Hörsel-Ortsteile Teutleben und Mechterstädt sowie auf Gemarkung der
Nesse-Apfelstädt-Gemeinde in südlicher Verlängerung der Frienstedter
Anlagen.

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