Einschreibefrist fürs Spezialgymnasium beginnt früher

0
1273

Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2016/2017 ans Gymnasium wechseln
wollen, müssen in der Woche vom 7. bis 12. März 2016 für den Übertritt
angemeldet werden.

Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und
das Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur des Landkreises Gotha
hin. Wochentags von 14 bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger
Vereinbarung nehmen das Gymnasium Ernestinum Gotha, das
Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha, das Arnoldi-Gymnasium Gotha, das
von-Bülow-Gymnasium Neudietendorf, das Gymnasium Gleichense Ohrdruf, das
Perthes-Gymnasium Friedrichroda, die Salzmannschule Waltershausen, die
Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha sowie das berufliche Gymnasium
Gotha-Sundhausen die Anmeldungen entgegen. Im gleichen Zeitraum können
Eltern ihre Kinder auch für den Regelschulzweig der Kooperativen
Gesamtschule einschreiben lassen.
Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans
allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten: Sie müssen sich zu obigen
Terminen im Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha registrieren lassen. Dort wird
nach den guten Erfahrungen der vergangenen Jahre eine gesonderte Klasse 11
S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und
unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll. Ansonsten ist der
Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie
nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich.
Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahres-zeugnis und –
wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original vorlegen. Sofern
weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium
vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen.
Dieser so genannte Probeunterricht erfolgt in der Zeit vom 6. bis 8. April
2016. Obligatorisch ist der Probeunterricht hingegen für Schüler, die von
einer nicht staatlich anerkannten Einrichtung ins Gymnasium übertreten
wollen.
Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen
(Salzmannschule Schnepfenthal) werden in allen Grundschulen des Landkreises
Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die
Anmeldung für die Salzmannschule kann bereits seit 8. Februar und noch bis
5. März 2016 schriftlich vorgenommen werden. Das entsprechende
Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit.
Es kann auch im Internet unter www.salzmannschule.de abgerufen werden.
Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der
Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums
resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen
möglich und zulässig sind. Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen.
Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur
die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen
Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.